Umsatzsteuer bei Ihren Parcelly-Provisionszahlungen

Wir nehmen eine wichtige Änderung an der umsatzsteuerlichen Behandlung Ihrer monatlichen Parcelly-Provision vor. Ab dem 6. Oktober 2026 wird Umsatzsteuer nur dann auf Ihre Provision aufgeschlagen, wenn wir die Umsatzsteuerdaten Ihres Unternehmens geprüft haben und Umsatzsteuer anfällt.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Dazu gehören die Übermittlung Ihrer Umsatzsteuerdaten und die Regelung für Unternehmen, die nicht umsatzsteuerlich registriert sind.

PARCELLY PAKETSHOP-SUPPORT

Provisionszahlungen und Umsatzsteuer

Antworten für Parcelly-Paketshop-Partner in Deutschland.

Was ändert sich?

1. Was ändert sich bei meinen Provisionszahlungen?

Ab dem 6. Oktober 2026 berücksichtigt Parcelly die Umsatzsteuer bei Provisionszahlungen nur, wenn uns die geprüften Umsatzsteuerdaten Ihres Unternehmens vorliegen und nach den geltenden Vorschriften Umsatzsteuer anfällt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Ihre Nettoprovision zuzüglich Umsatzsteuer. Liegen uns keine geprüften Umsatzsteuerdaten vor, zahlen wir ausschließlich die in Ihrer monatlichen Provisionsübersicht ausgewiesene Nettoprovision.

2. Ab wann gilt die Änderung?

Das aktualisierte Verfahren gilt für alle Provisionsübersichten, die ab dem 6. Oktober 2026 erstellt werden.

3. Warum nimmt Parcelly diese Änderung vor?

Wir aktualisieren unser Verfahren, damit Umsatzsteuer nur für Unternehmen berücksichtigt wird, deren Umsatzsteuerstatus geprüft wurde.

Dadurch können wir Provisionsübersichten und Zahlungen einheitlich bearbeiten und die Daten des mit Parcelly vertraglich verbundenen Unternehmens korrekt berücksichtigen.

4. Hat sich mein Provisionssatz geändert?

Nein. Ihr Provisionssatz und die Berechnung Ihrer Nettoprovision bleiben unverändert. Geändert wird lediglich, ob auf die Nettoprovision Umsatzsteuer aufgeschlagen wird.

5. Betrifft die Änderung alle deutschen Paketshops?

Ja. Das aktualisierte Verfahren gilt für alle Parcelly-Paketshop-Partner in Deutschland. Die Höhe der Zahlung hängt vom geprüften Umsatzsteuerstatus des Unternehmens und den anwendbaren Vorschriften ab.

Ihre Zahlung

6. Warum ist meine aktuelle Zahlung niedriger als sonst?

Wenn uns keine geprüften Umsatzsteuerdaten Ihres Unternehmens vorliegen, beschränkt sich Ihre Zahlung auf die Nettoprovision.

Ihr Provisionssatz hat sich nicht geändert. Ein Unterschied zu einer früheren Zahlung kann darauf zurückzuführen sein, dass keine Umsatzsteuer mehr aufgeschlagen wurde. Bitte prüfen Sie Ihre Provisionsübersicht oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie von einer fehlerhaften Berechnung ausgehen.

7. Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttoprovision?

Die Nettoprovision ist die Provision für die Bearbeitung von Paketen ohne Umsatzsteuer. Die Bruttoprovision entspricht der Nettoprovision zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.

Nettoprovision100,00 €Umsatzsteuer (19 %)19,00 €Bruttoprovision119,00 €
8. Wie erkenne ich, ob Parcelly meine Umsatzsteuerdaten gespeichert hat?

Prüfen Sie Ihre monatliche Provisionsübersicht. Liegen uns keine geprüften Umsatzsteuerdaten vor, weist die Übersicht Ihre Nettoprovision aus und bestätigt, dass die Zahlung ohne Umsatzsteuer erfolgt.

Wenn Sie davon ausgehen, dass Parcelly Ihre Umsatzsteuerdaten bereits erhalten hat, kontaktieren Sie uns bitte.

9. Mein Unternehmen ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Muss ich etwas unternehmen?

Nein. Ihre Provision wird ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Sie müssen uns keine Umsatzsteuerdaten übermitteln.

Sie sind weiterhin selbst dafür verantwortlich, Ihre steuerlichen Registrierungspflichten zu prüfen und Parcelly über Änderungen Ihres Umsatzsteuerstatus zu informieren.

10. Ich weiß nicht, ob mein Unternehmen umsatzsteuerlich registriert ist. Was soll ich tun?

Prüfen Sie Ihre steuerlichen Registrierungsunterlagen oder die Korrespondenz Ihres Finanzamts. Sie können außerdem Ihren Steuerberater fragen.

Parcelly kann nicht beurteilen, ob Ihr Unternehmen zur umsatzsteuerlichen Registrierung verpflichtet ist.

Übermittlung Ihrer Umsatzsteuerdaten

11. Wie übermittle ich Parcelly meine Umsatzsteuerdaten?

Senden Sie Ihre Angaben per E-Mail an paketshop-partner@parcelly.com.

12. Welche Angaben benötigt Parcelly?

Bitte übermitteln Sie:

  • Name Ihres Paketshops
  • Postleitzahl des Paketshops
  • Vollständige rechtliche Bezeichnung Ihres Unternehmens
  • USt-IdNr. oder die für das Unternehmen maßgebliche Steuernummer
  • Gegebenenfalls von uns angeforderte Nachweise zur umsatzsteuerlichen Registrierung

Die Unternehmensdaten sollten mit dem Unternehmen übereinstimmen, das im Parcelly-Vertrag genannt ist.

13. Wie prüft Parcelly meine Umsatzsteuerdaten?

Wir nutzen die für die jeweilige Nummer verfügbaren offiziellen Prüfverfahren. Da sich eine deutsche Steuernummer nicht über dasselbe Verfahren wie eine USt-IdNr. prüfen lässt, können wir zusätzliche Unterlagen anfordern.

Hierzu kann insbesondere ein geeigneter Nachweis der umsatzsteuerlichen Registrierung gehören.

14. Warum müssen die Umsatzsteuerdaten zu dem Unternehmen in meinem Parcelly-Vertrag gehören?

Die Provision wird an das Unternehmen gezahlt, das den Vertrag mit Parcelly abgeschlossen hat. Die Umsatzsteuerdaten müssen sich daher auf dieses Unternehmen beziehen.

Wenn Ihr Unternehmen einen abweichenden Geschäfts- oder Handelsnamen nutzt, zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft gehört oder es einen anderen nachvollziehbaren Grund für unterschiedliche Namen gibt, senden Sie uns bitte die entsprechenden Nachweise.

15. Wie lange dauert die Prüfung?

Wir antworten normalerweise innerhalb von zwei Werktagen, nachdem uns alle erforderlichen Angaben vorliegen.

Die Prüfung kann länger dauern, wenn Angaben fehlen, Daten nicht übereinstimmen oder zusätzliche Unterlagen benötigt werden.

16. Ab wann wird Umsatzsteuer bei meinen Zahlungen berücksichtigt?

Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie normalerweise erstmals in der Provisionsübersicht berücksichtigt, die nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Umsatzsteuerdaten und Aktualisierung Ihres Parcelly-Kontos erstellt wird.

Abhängig vom monatlichen Abrechnungsschluss kann die Änderung erst in der darauffolgenden Provisionsübersicht erscheinen.

Frühere Zahlungen

17. Wird Umsatzsteuer nach der Prüfung meiner Daten automatisch für frühere Zahlungen nachgezahlt?

Nein. Die nachträgliche Übermittlung von Umsatzsteuerdaten führt nicht automatisch zu einer Anpassung früherer Provisionsübersichten oder Zahlungen.

Wenn Ihr Unternehmen bereits in einem früheren Provisionszeitraum umsatzsteuerlich registriert war, senden Sie uns bitte einen Nachweis über den Beginn der Registrierung. Wir prüfen den betreffenden Zeitraum und klären, ob eine Anpassung erforderlich ist und durch die notwendigen steuerlichen Unterlagen belegt werden kann.

18. Mein Unternehmen war früher umsatzsteuerlich registriert, ist es aber heute nicht mehr. Was soll ich tun?

Bitte übermitteln Sie den Beginn und das Ende Ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung sowie geeignete Nachweise.

Wir prüfen die betreffenden Provisionszeiträume einzeln. Für Zeiträume nach dem Ende Ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung wird keine Umsatzsteuer berücksichtigt.

19. Mein Unternehmen ist nicht umsatzsteuerlich registriert, frühere Zahlungen enthielten aber offenbar Umsatzsteuer. Was soll ich tun?

Sie müssen keine Rückzahlung vornehmen, sofern Parcelly Sie nicht mit Einzelheiten zu einer erforderlichen Korrektur kontaktiert.

Das aktualisierte Verfahren gilt ab dem 6. Oktober 2026. Parcelly kann frühere Zahlungen prüfen und wird Sie kontaktieren, falls Maßnahmen erforderlich sind.

Wenn Angaben nicht übereinstimmen

20. Meine Umsatzsteuerdaten konnten nicht geprüft werden. Was passiert jetzt?

Wir informieren Sie darüber, welche Angaben nicht bestätigt werden konnten und welche zusätzlichen Informationen oder Unterlagen benötigt werden.

Bis zur erfolgreichen Prüfung weisen Ihre Provisionsübersichten und Zahlungen ausschließlich die Nettoprovision aus. Ergibt eine spätere Prüfung, dass eine Anpassung erforderlich ist, korrigieren wir die betreffende Zahlung oder Provisionsübersicht entsprechend.

21. Meine Umsatzsteuerdaten lauten auf einen anderen Namen als mein Parcelly-Vertrag. Was soll ich tun?

Kontaktieren Sie uns bitte und erläutern Sie den Unterschied. Mögliche Gründe sind ein abweichender Geschäftsname, eine umsatzsteuerliche Organschaft, ein Wechsel der Rechtsform oder ein Inhaberwechsel.

Wir prüfen die Angaben und teilen Ihnen mit, ob Ihr Parcelly-Konto oder Vertrag aktualisiert werden muss.

22. Mein Paketshop hat den Inhaber gewechselt. Was muss ich tun?

Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Möglicherweise müssen wir den Parcelly-Vertrag aktualisieren oder ersetzen und die Unternehmens-, Bank- und Umsatzsteuerdaten des neuen Inhabers prüfen, bevor weitere Provisionszahlungen bearbeitet werden.

Die Umsatzsteuerdaten des bisherigen Inhabers können nicht automatisch auf das neue Unternehmen übertragen werden.

23. Meine Umsatzsteuerdaten haben sich geändert oder mein Unternehmen ist nicht mehr umsatzsteuerlich registriert. Muss ich Parcelly informieren?

Ja. Kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns mit, seit wann die Änderung gilt.

So können wir zukünftige Provisionsübersichten und Zahlungen umsatzsteuerlich korrekt behandeln.

Besonderheiten für deutsche Paketshops

24. Welche Nummer benötigt Parcelly: USt-IdNr. oder Steuernummer?

Wenn Ihr Unternehmen über eine USt-IdNr. verfügt, senden Sie uns bitte diese Nummer.

Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerlich registriert ist, aber nur über eine Steuernummer verfügt, können Sie uns diese zusammen mit einem geeigneten Nachweis der umsatzsteuerlichen Registrierung übermitteln. Wir prüfen die Angaben und teilen Ihnen mit, falls weitere Unterlagen benötigt werden.

Bitte senden Sie uns keine privaten Steuerdaten, die nicht zu dem mit Parcelly vertraglich verbundenen Unternehmen gehören.

25. Ich bin Kleinunternehmer. Was bedeutet die Änderung für mich?

Wenn Ihr Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weisen Sie auf Ihre Provision keine deutsche Umsatzsteuer aus.

Ihre Provision wird daher ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Sie müssen uns keine USt-IdNr. übermitteln.

Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihr Kleinunternehmerstatus ändert oder Ihr Unternehmen künftig Umsatzsteuer ausweisen muss.

Hilfe und Kontakt

26. An wen kann ich mich bei Fragen zu meiner Provisionsübersicht wenden?

Parcelly Paketshop-Support Deutschland

paketshop-partner@parcelly.com
+49(0)69 94322 684